Im Rahmen der von unserer Kanzlei erbrachten Dienstleistungen im Bereich der vollen Buchhaltung versichern wir Übereinstimmung mit sämtlichen Richtlinien, die im polnischen Gesetz über Rechnungslegung vom 29. September 1994 (Polnisches Gesetzblatt Dz. U. von 2009, Nr. 152, Pos. 1223 mit späteren Änderungen) sowie sämtlichen Durchführungsverordnungen des Finanzministers in diesem Bereich erhalten sind.
Die Dienstleistungen werden im Sitz unserer Kanzlei, an UL. Emilii Plater 53, in Zentrum Warschaus, erbracht.
Wir arbeiten an lizenzierten Programmen der Gesellschaft Insert Sp. z o.o. („Rachmistrz“) und RAKS Sp. z o.o. („RAKS DOS“, „RAKS 2000“, „RAKS SQL“).
Auf Wunsch führen wir Rechnungsbücher im Sitz des Auftraggebers order an anderer beliebigen, vom Kunden angezeigten Stelle sowie in einem vom Kunden ausgewählten Buchführungsprogramm.
Nach Ende des Finanzjahres bereiten wir für diejenigen Kunden, die voll Buchhaltung führen, Finanzberichte, die häufig als die Basis für eine Buchrechnungsprüfung durch Wirtschaftsprüfer dienen. Die von AVANTI Kancelaria Prawno - Podatkowa S.C. vorbereiteten Berichte wurden durch solche Wirtschaftsprüfer wie Deloitte Advisory Sp. z o.o., Deloitte Audyt Sp. z o.o. und Ernst&Young Polska Sp. z o.o. positiv bewertet.
Wir bereiten Finanzberichte in der polnischen Sprache vor, auf Wunsch können sie aber auch in anderen Sprachen erstellt werden.
Darüber hinaus führen wir Einnahmen-Ausgaben-Bücher mit Hilfe der Computerprogramme von Insert Sp. z o.o. („Rachmistrz 3“, „Rachmistrz 4“).
Im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich der Buchführung bereiten wir für unsere Kunden auch die folgenden Dokumente vor:
- monatliche Steuererklärungen,
- Ankaufs- und Verkaufsregister für Zwecke der Mehrwertsteuer,
- Amortisationstabellen für das Anlagenvermögen,
- sämtliche von den Kunden bestellten Finanzanalysen und Berichte.