Neben dem Haupttätigkeitsbereich unserer Kanzlei bieten wir unseren Kunden zusätzlich eine übergreifende Personalverwaltung- und Lohn- u. Gehaltsabrechnungsdienstleistungen an.
Im Rahmen dieses Bereichs unserer Tätigkeit bereiten wir die folgenden Dokumente vor:
- Lohn- und Gehaltslisten,
- individuelle Personaleinkommenskarten,
- Urlaubsregister,
- Register der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
- Abrechnung des für die Zeit der Krankheit zustehenden Entgelts, ZUS Z-3-Formulare,
- Werk- und Auftragsverträge samt Rechnungen dazu,
- PIT-11-Erklärungen,
- PIT-4- und PIT-4R-Erklärungen,
- Werkzeugnisse,
- Anhänge zu Arbeitsverträgen,
- ZUS-, ZFA-, ZPA-, ZZA-, ZUA- und ZWUA-Erklärungen,
- ZUS DRA-, ZUS RCA- und ZUS RSA-Erklärungen sowie deren Sendung an ZUS.
Wir bereiten jährliche Personaleinkommenssteuererklärungen für natürliche Personen, sowohl diejenigen, die Gewerbetätigkeit ausüben, als auch diejenigen, die auf der Grundlage eines Arbeits-, Werts- oder Antragsvertrags eingestellt sind, sowie freie Mitarbeiter vor.
Diejenigen Kunden von AVANTI, die Gewerbetätigkeit ausüben, sind zu regulären Kontakten mit staatlichen Behörden, die die Rechtsmäßigkeit dieser Tätigkeit überweisen, verpflichtet. Damit unsere Kunden vollen Komfort haben und ihre wertvolle Zeit sparen können, vertreten wir sie vor sämtlichen Behörden, indem wir in Kontroll- und Erkenntnisverfahren teilnehmen.